Wenn Patient*innen äußern, nicht mehr leben zu wollen, bleiben die Aussagen oft im Raum stehen oder werden vorschnell relativiert. Wie Pflegefachpersonen solche Äußerungen einordnen, gezielt nachfragen und Warnzeichen für Suizidalität erkennen.
Ich will nicht mehr
Es ist früher Abend auf einer internistischen Station. Pflegefachfrau Anna Weber hilft Herrn Lorenz zurück ins Bett. Als sie ihn zudeckt, sagt er leise: „Am liebsten würde ich morgen nicht mehr aufwachen.“
Auf dem Flur klingelt das Telefon, die Übergabe steht kurz bevor. Anna hält inne. Diesen Satz kann sie nicht einfach übergehen. Aber was meint Herr Lorenz damit? Wünscht er sich vor allem ein Ende seiner Beschwerden? Möchte er nicht mehr weiterbehandelt werden? Oder denkt er konkret darüber nach, sein Leben selbst zu beenden?
Sterbewünsche werden nicht nur auf Palliativstationen geäußert. Sie können Pflegefachpersonen auch auf Normalstationen unvermittelt begegnen, zum Beispiel während der Körperpflege, in einer unruhigen Nacht, nach einem belastenden Arztgespräch oder kurz vor dem Schichtwechsel. Es braucht keine perfekte Antwort, entscheidend ist, die Aussage ernst zu nehmen, ruhig nachzufragen und mögliche Warnzeichen zu erkennen.
Was hinter den Äußerungen steckt
Sätze wie „Ich möchte nicht mehr“, „Für mich lohnt sich das alles nicht mehr“ oder „Es wäre besser, wenn alles vorbei wäre“ können sehr Unterschiedliches bedeuten. Manche Menschen wünschen sich nicht unmittelbar den Tod. Sie möchten vor allem, dass Schmerzen, Luftnot, Schlaflosigkeit oder Angst aufhören. Andere fürchten, ihre Selbstständigkeit zu verlieren oder Angehörigen zur Last zu fallen. Wieder andere hoffen, bald eines natürlichen Todes zu sterben, möchten eine Behandlung nicht fortführen oder denken tatsächlich darüber nach, sich selbst das Leben zu nehmen. Nicht jeder Sterbewunsch ist deshalb mit einer konkreten Suizidabsicht gleichzusetzen. Übergehen sollte man ihn dennoch nie.
Pflegefachpersonen müssen auch nicht abschließend beurteilen, welche Form des Sterbewunsches vorliegt, sie können aber dabei helfen, seine Bedeutung zu verstehen. Dafür braucht es zunächst etwas, das im hektischen Stationsalltag manchmal besonders schwerfällt: einen Moment ungeteilter Aufmerksamkeit.
Gut gemeint ist nicht immer hilfreich
Eine Äußerung wie die von Herrn Lorenz löst auch bei Pflegenden Unsicherheit aus. Viele möchten spontan Mut machen. Sätze wie „Sagen Sie so etwas nicht“, „Sie müssen positiv denken“ oder „Das wird bestimmt wieder“ sind meist gut gemeint. Sie können das Gespräch jedoch beenden, bevor der betroffene Mensch erklären konnte, was ihn belastet. Auch ein rascher Themenwechsel kann vermitteln: Darüber darf ich hier nicht sprechen.
Anna setzt sich für einen Moment an das Bett. Sie sagt nicht, dass alles wieder gut wird. Stattdessen greift sie die Äußerung auf: „Sie wünschen sich, morgen nicht mehr aufzuwachen. Was ist im Moment besonders schwer für Sie?“ Herr Lorenz berichtet von seiner ausgeprägten Luftnot. Seit Tagen schläft er kaum. Selbst der Weg zur Toilette gelingt nur noch mit Unterstützung. Besonders bedrückt ihn der Gedanke, seine Frau könne wegen ihm ihr ganzes Leben aufgeben.
Schon wenige ungestörte Minuten können zeigen: Ich höre Ihnen zu. Ich nehme Sie ernst. Gleichzeitig entsteht eine Grundlage für die weitere Einschätzung.
Direkt fragen schafft Klarheit
Viele Pflegende fürchten, mit einer direkten Frage nach Suizidgedanken erst eine Idee auszulösen. Diese Sorge ist verständlich, sollte aber nicht dazu führen, dass das Wesentliche unausgesprochen bleibt. Direktes Nachfragen ist kein Tabubruch. Es hilft zu klären, ob ein Mensch von seinem Tod spricht, über einen Suizid nachdenkt oder bereits konkrete Vorbereitungen getroffen hat.
Anna fragt deshalb: „Haben Sie daran gedacht, selbst etwas zu tun, damit Sie nicht mehr leben?“ Herr Lorenz verneint. Er habe keinen Plan und nichts vorbereitet. Er wolle sich nichts antun. Er wünsche sich vor allem, „dass dieses Kämpfen aufhört“.
Bejaht eine Person Suizidgedanken, muss genauer nachgefragt werden: Hat sie bereits überlegt, wie sie vorgehen würde? Wurde etwas vorbereitet? Besteht die Gefahr, dass sie sich noch am selben Tag oder in naher Zukunft etwas antut? Und was hat sie bislang davon abgehalten? Solche Fragen wirken sehr direkt. Ruhig und zugewandt gestellt, sind sie jedoch weder gefühllos noch respektlos. Weniger hilfreich sind Formulierungen wie „Sie machen doch nichts Dummes?“. Darin steckt bereits die Erwartung, dass die Person verneint. Zudem kann das Wort „dumm“ beschämend wirken.
Pflegefachpersonen führen dabei keine abschließende psychiatrische Risikobeurteilung durch. Ihre Aufgabe besteht darin, Warnzeichen wahrzunehmen, konkret nachzufragen, die unmittelbare Sicherheit zu prüfen und weitere Unterstützung einzubeziehen.
Wenn der Tod nicht das einzige Problem ist
Bei Herrn Lorenz kommen mehrere Belastungen zusammen: Luftnot, Schlafmangel, der Verlust seiner Selbstständigkeit und die Sorge um seine Frau. Auch wenn sich keine konkrete Suizidabsicht zeigt, darf seine Äußerung deshalb nicht folgenlos bleiben.
Hinter einem Sterbewunsch stehen häufig körperliche Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Schlaflosigkeit. Hinzukommen können Angst vor dem weiteren Krankheitsverlauf, Einsamkeit, Konflikte, depressive Symptome oder das Gefühl, anderen zur Last zu fallen. Auch ungeklärte Fragen zu Behandlung, Prognose oder Entlassung können eine Situation unerträglich erscheinen lassen.
Pflegefachpersonen müssen nicht für jedes Problem sofort eine Lösung finden. Die Antworten zeigen jedoch, welche Unterstützung benötigt wird. Bei Herrn Lorenz sind zunächst eine erneute Beurteilung seiner Luftnot, eine bessere Symptomkontrolle und ein Gespräch über seine Sorgen erforderlich.
Ein Sterbewunsch ist außerdem keine unveränderliche Aussage. Er kann schwächer werden, sich verstärken oder eine andere Bedeutung bekommen. Deshalb sind Beobachtung, Weitergabe und erneute Gespräche wichtig.
Wann aus Zuhören sofortiges Handeln werden muss
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Patient*innen eine konkrete Suizidabsicht äußern, einen Plan beschreiben oder bereits Vorbereitungen getroffen haben. Auch ein früherer Suizidversuch, ausgeprägte Hoffnungslosigkeit, eine schwere psychische Krise, Intoxikation, starke innere Unruhe oder hoher aktueller Handlungsdruck können das Risiko erhöhen.
Ein einzelnes Warnzeichen erlaubt noch keine sichere Einschätzung. Entscheidend ist das Gesamtbild. Besteht der Verdacht auf eine akute Suizidgefahr, muss unverzüglich gehandelt werden:
- die betroffene Person nicht allein lassen
- sofort ärztliche Unterstützung hinzuziehen
- die zuständige pflegerische Leitung informieren
- nach dem hausinternen Notfall- und Sicherheitsstandard handeln
- bei Bedarf den psychiatrischen oder psychosomatischen Konsildienst einbeziehen
- unmittelbar erreichbare gefährdende Mittel entsprechend den klinischen Vorgaben sichern
- Aussagen, Beobachtungen und eingeleitete Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren
In dieser Situation darf keine Verschwiegenheit versprochen werden. Sicherheit hat Vorrang. Das sollte offen erklärt werden: „Ich nehme Ihre Aussage sehr ernst. Deshalb werde ich jetzt weitere Unterstützung dazuholen. Ich bleibe bei Ihnen und wir besprechen, was die nächsten Schritte sind.“
Die Verantwortung gehört ins Team
Auch wenn keine akute Suizidgefahr erkennbar ist, gehört ein geäußerter Sterbewunsch in den interprofessionellen Austausch. Je nach Situation können der ärztliche Dienst, Psychiatrie oder Psychosomatik, Palliativdienst, Schmerztherapie, Psychologie, Sozialdienst oder Seelsorge einbezogen werden.
Anna informiert nach dem Gespräch den zuständigen Arzt und ihre Schichtleitung. Dabei sagt sie nicht einfach: „Herr Lorenz ist suizidal.“ Das wäre vorschnell und zu ungenau. Stattdessen beschreibt sie konkret: „Herr Lorenz sagte, er wünsche sich, morgen nicht mehr aufzuwachen. Auf direkte Nachfrage verneinte er Suizidabsichten und konkrete Vorbereitungen. Als Hauptbelastungen nannte er Luftnot, Schlafmangel und das Gefühl, seiner Frau zur Last zu fallen.“
Eine solche Übergabe trennt die wörtliche Aussage von der pflegerischen Beobachtung. Sie vermeidet vorschnelle Deutungen und zeigt zugleich, welche Unterstützung erforderlich sein könnte.
Auch in der Dokumentation sollte die Äußerung möglichst wörtlich festgehalten werden. Hinzu kommen die beobachtete Situation, die Antworten auf direkte Nachfragen, erkennbare Belastungen, informierte Personen und eingeleitete Maßnahmen. Wertungen wie „Der Patient will nicht mehr mitmachen“ helfen dagegen nicht weiter.
Was Pflege konkret bewirken kann
Nicht jede Ursache eines Sterbewunsches lässt sich auflösen. Dennoch kann Pflege viel bewirken. Belastende Symptome können aufmerksam beobachtet und weitergegeben werden. Kurze Gespräche schaffen Raum für Ängste, die sonst vielleicht unausgesprochen bleiben. Verständliche Informationen über geplante Untersuchungen und Behandlungen können ein Stück Kontrolle zurückgeben.
Auch kleine Wahlmöglichkeiten sind bedeutsam: Möchte die Person jetzt gewaschen werden oder später? Soll eine vertraute Person angerufen werden? Wünscht sie ein Gespräch mit der Seelsorge? Welche Unterstützung ist gerade hilfreich, welche eher zu viel?
Pflegefachpersonen können vorhandene Fähigkeiten fördern, ohne zu überfordern. Sie können Kontakt zu Angehörigen ermöglichen, Ängste vor Untersuchungen aufgreifen und auf Wunsch spirituelle oder seelsorgerische Begleitung vermitteln. Vor allem können sie Veränderungen wahrnehmen. Gerade auf Normalstationen erleben Pflegende Patient*innen in Momenten, in denen Sorgen ausgesprochen werden: nachts, während der Körperpflege, nach einem schlechten Befund oder wenn der Besuch gegangen ist. Darin liegt eine besondere pflegerische Kompetenz. Zuhören ist nicht bloß freundliche Begleitung. Es kann ein entscheidender Teil der „Gefahrenabwehr“ und einer bedürfnisorientierten Versorgung sein.
Noch einmal nachfragen
Bei Herrn Lorenz zeigt sich keine unmittelbare Suizidgefahr. Seine Luftnot und die nächtliche Unruhe werden jedoch erneut beurteilt. Zusätzlich wird der palliativmedizinische Konsildienst hinzugezogen.
Am folgenden Tag spricht Anna ihn noch einmal an: „Wie ist es heute mit dem Wunsch, nicht mehr aufzuwachen?“ Herr Lorenz denkt kurz nach. Der Gedanke sei noch da, sagt er. Aber die vergangene Nacht sei ruhiger gewesen. Und es habe ihm geholfen, dass endlich jemand gefragt habe, wovor er eigentlich Angst habe.
Der Sterbewunsch ist damit nicht verschwunden. Doch Herr Lorenz muss ihn nicht mehr allein tragen. Und auch Anna trägt die Verantwortung nicht allein.
To Do’s – auf einen Blick
Wahrnehmen: Die Äußerung nicht übergehen oder vorschnell beruhigen.
Nachfragen: Bedeutung, Belastungen und mögliche Suizidgedanken direkt ansprechen.
Sicherheit prüfen: Bei konkreter Absicht, Plan, Vorbereitungen oder hohem Handlungsdruck sofort handeln.
Weitergeben: Ärztlichen Dienst und weitere zuständige Fachpersonen einbeziehen.
Dokumentieren: Aussagen möglichst wörtlich, Beobachtungen und Maßnahmen festhalten.
Dranbleiben: Sterbewünsche können sich verändern. Das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt erneut anbieten.