Der Deutsche Pflegerat (DPR) wendet sich gegen Forderungen der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin, pflegerische Leistungen als neue pharmazeutische Dienstleistungen zu etablieren. Nach Auffassung des DPR betreffen die vorgeschlagenen Angebote Aufgaben, die bereits zum Kernbereich professioneller Pflege gehören.
DPR kritisiert Vorstoß der Apothekerkammern
Konkret möchte die hessische Apothekerkammer sogenannte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Die Apothekerkammer Berlin schlägt zudem einen „pharmazeutischen Hausbesuch“ vor, bei dem die Versorgungssituation von pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld erfasst und koordiniert werden soll.
Pflegeaufgaben klar zugeordnet
Der DPR sieht in diesem Vorstoß eine Ausweitung pharmazeutischer Tätigkeiten in Bereiche, die bereits von Pflegefachpersonen verantwortet werden. Dazu zählen unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung der Pflegequalität. Diese Aufgaben sind gesetzlich der professionellen Pflege vorbehalten.
„Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.„Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.“
Pflegefachpersonen sind im Rahmen ihrer Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Aufgaben befugt, können allerdings viele dieser Kompetenzen bislang nicht vollständig einsetzen, weil entsprechende Leistungen oft nicht ausreichend im Leistungsrecht verankert oder vergütet sind.
Forderungen an das Pflegeneuordnungsgesetz
Kritisch bewertet der DPR außerdem, dass die Vorschläge der Apothekerkammern mit Vergütungsansprüchen verbunden sind. Aus Sicht des Verbandes darf die Pflegeversicherung nicht dazu genutzt werden, neue Geschäftsfelder für andere Berufsgruppen zu schaffen. Stattdessen sollten Leistungen dort finanziert werden, wo die notwendige Fachkompetenz vorhanden ist und der größte Nutzen für Patienten und Pflegebedürftige entsteht. Vergütung müsse sich an Kompetenz und Versorgungsnutzen orientieren.
Vor diesem Hintergrund fordert der DPR Änderungen durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement sollten dort ausdrücklich als Leistungen der professionellen Pflege verankert werden. Zudem müssten Pflegefachpersonen diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine Erweiterung pflegerischer Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung aus.
Zusammenarbeit statt Konkurrenz
Grundsätzlich betont der DPR die Bedeutung einer interprofessionellen Zusammenarbeit. Apotheker*innen seien für Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit zuständig, Ärzte für medizinische Diagnostik und Pflegefachpersonen für pflegerische Diagnostik, Pflegebedarfserhebung, Pflegeprozesssteuerung sowie die kontinuierliche Begleitung von Patient*innen. Wo sich Kompetenzen ergänzen, brauche es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt Konkurrenz um Aufgaben oder Vergütung.
Nach Ansicht des DPR kann eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten Doppelstrukturen vermeiden, Versorgungsbrüche reduzieren und die Versorgungssicherheit stärken. Dafür müssten die Kompetenzen der professionellen Pflege konsequent genutzt und weiterentwickelt werden.