Das Bundeskabinett hat das PNOG beschlossen. Es soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Für Pflegefachpersonen bringt es neue Ansätze, aber noch keine klaren Befugnisse. Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht die Stoßrichtung bei Prävention und Pflegebegleitung gut, formuliert jedoch auch deutliche Kritik.
PNOG: Kabinett gibt grünes Licht
Nach nächtlichen Verhandlungen hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Es soll die Pflegeversicherung neu organisieren und am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verspricht einen Kurs nach dem Motto „Reha vor Pflege“.
Änderungen zum ursprünglichen Entwurf
Der ursprüngliche Entwurf für das PNOG wurde von Linnemanns Vorgängerin Nina Warken (CDU) bereits vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt. Die Sparziele waren über die letzten Wochen Gegenstand der Diskussionen – auch in der Koalition – und veranlassten den neuen Gesundheitsminister, an einigen Punkten Zugeständnisse an die SPD zu machen. So entfällt beispielsweise der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1. Dafür soll es aber einen stärkeren Präventionsansatz und einen neuen Anspruch auf Pflegebegleitung geben. Die Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige wurde zurückgenommen, die Pflicht zur Bezahlung nach Tarif in der Altenhilfe bleibt weitgehend erhalten.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht die Stoßrichtung des PNOG bei Prävention und Pflegebegleitung gut. Den Anspruch, die Versorgung grundlegend besser zu organisieren und Pflegekompetenz konsequent zu nutzen, erfülle der Entwurf aber bislang nur teilweise. So vermisst der Dachverband echte Befugnisse für die Pflege.
„Wir haben immer gesagt, dass wir es ganz schwierig finden, dass die finanzielle Frage und die Versorgungsfrage getrennt voneinander betrachtet werden. Finanzen und Versorgung gehören zusammen.“ Christine Vogler, Präsidentin im Deutschen Pflegerat
Finanzen und Pflege gehören zusammen
DPR-Präsidentin Christine Vogler sieht deutliche Kritikpunkte: Wenn man Gelder kürzt, bevor gute Versorgungsstrukturen aufgebaut sind, leiden die Pflegebedürftigen, die Angehörigen und die Pflegekräfte. Die Strukturkommission Pflege soll nächste Woche vom Kabinett eingesetzt werden. Zu spät findet Vogler und kritisierte in der Tagesschau gestern: „Wir haben immer gesagt, dass wir es ganz schwierig finden, dass die finanzielle Frage und die Versorgungsfrage getrennt voneinander betrachtet werden.“ Finanzen und Versorgung gehören für Vogler zusammen, dass spüre die Profession Pflege jeden Tag vor Ort.
Für einen Strukturumbau entscheidend ist für den DPR die Profession Pflege. Diese müsse zwingend von Beginn an in die Strukturkommission Pflege eingebunden werden. Zudem müssten Pflegefachpersonen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich einsetzen können, mit klaren Befugnissen und verlässlicher Finanzierung. Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement sollen als pflegefachliche Leistungen verankert werden. Qualifizierte Pflegefachpersonen sollen sie selbstständig erbringen und direkt abrechnen können. Das fehle im aktuellen Gesetz bisher weitgehend.
Bevor es zu Leistungseinschränkungen oder höheren Zugangsschwellen kommt, fordert der DPR eine wissenschaftlich fundierte Versorgungsfolgenabschätzung. Sie soll zeigen, was das für Pflegebedürftige, An- und Zugehörige sowie beruflich Pflegende bedeutet und welche Folgekosten entstehen können.
Zeitplan unter hohem Druck
Das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat beginnt nun. Parallel soll bis Anfang 2027 die Strukturkommission Pflege dann Ergebnisse für den Umbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorlegen.