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Steuer soll die Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen stützen

Koalition einigt sich auf Zuckersteuer ab 2027

|von Alena Kunter

Der Streit um die geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke ist beigelegt. Das Bundeskabinett hat einen Kompromiss beschlossen, über den nun Bundestag und Bundesrat beraten.

Donuts
Quelle: K. Oborny/Thieme

Nach wochenlangem Debatten innerhalb der schwarz-roten Koalition gibt es eine Einigung zur geplanten Steuer auf zuckergesüßte Getränke. Zuvor hatte das Kanzleramt den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil zunächst gestoppt, während auch aus der Union erheblicher Widerstand kam. Nun hat das Bundeskabinett einen Kompromiss beschlossen. Die Abgabe soll zum 1. Juli 2027 eingeführt werden.

Zwei Steuerstufen geplant

Geplant ist ein zweistufiges Modell: Für Getränke mit mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen 26 Cent pro Liter fällig werden. Bei einem Zuckergehalt von acht Gramm oder mehr sind 32 Cent pro Liter vorgesehen. Ursprünglich war sogar ein Modell mit drei Steuerstufen im Gespräch, auf das sich die Koalitionspartner jedoch nicht einigen konnten.

Welche Getränke betroffen sind

Die Steuer soll unter anderem für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz gelten. Nicht erfasst werden reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßungsmitteln. Für kleine, unabhängige Hersteller sind zudem Ausnahmeregelungen vorgesehen, die allerdings noch von der EU-Kommission geprüft werden müssen.

Einnahmen für die Krankenversicherung

Mit der Steuer will die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen erzielen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stützen. Nach Regierungsangaben könnten 2027 rund 690 Millionen Euro und 2028 etwa 925 Millionen Euro eingenommen werden. Gleichzeitig soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken und damit langfristig zu einer gesünderen Ernährung beitragenn.


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