Der Deutsche Pflegerat legt mit BAPID III einen Orientierungsrahmen für Rollenklärung, Qualifikationsentwicklung und professionspolitische Weiterentwicklung vor.
Neu: BAPID III – Kompetenzprofile Pflege
Der Deutsche Pflegerat legt mit BAPID III einen Orientierungsrahmen für Rollenklärung, Qualifikationsentwicklung und professionspolitische Weiterentwicklung vor. „Pflege braucht klare Zuständigkeiten statt unklarer Begriffe“, betont Christine Vogler, Präsidentin des DPR, „BAPID III verdeutlicht, welche Verantwortung Pflegefachpersonen auf verschiedenen Qualifikationsniveaus übernehmen.“
Ein zentrales Ergebnis der Konsentierung ist die Zurückweisung der Begriffe „komplexe“ und „hochkomplexe“ Pflegesituationen als Differenzierungskriterium zwischen den BAPID-Typen. Die Abgrenzung erfolgt über unterschiedliche Logiken: Typ II: standardorientierte Durchführung unter Anleitung, Typ III: eigenverantwortliche Pflegeprozessgestaltung. Typ IV: wissenschaftlich begründete Reflexion und Weiterentwicklung pflegerischer Praxis sowie Typ V: fallführende, klinisch-wissenschaftliche Expertise im Sinne von ANP.