Die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler ist 2025 erneut zurückgegangen. Die DKG wertet die Entwicklung als Hinweis darauf, dass Krankenhäuser und ambulante Leistungserbringer die Qualität und Sicherheit der Versorgung weiter stärken.
Der Medizinische Dienst sieht zugleich Potenzial, Patientensicherheit durch Transparenz, Prävention und eine konstruktive Fehlerkultur weiter auszubauen.
Zahl der Behandlungsfehler leicht rückläufig
Die Zahl der vom Medizinischen Dienst (MD) bestätigten Behandlungsfehler hat sich im vergangenen Jahr wenig verändert. Der Verband macht zugleich auf die möglichen finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. In welchem Umfang sich durch die seit Langem geforderten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich Kosten vermeiden ließen, bleibt jedoch offen.
Bei der Vorstellung seiner Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung in Berlin teilte der Medizinische Dienst mit, dass Gutachter*innen in 3.098 Fällen einen Behandlungsfehler festgestellt haben, der mit einem Schaden verbunden war.
Insgesamt wurden 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Fehlern in der Behandlung erstellt. Damit bestätigte sich ein Fehler in etwa einem Viertel der untersuchten Fälle. Rund zwei Drittel der Vorwürfe bezogen sich auf die stationäre Versorgung, etwa ein Drittel auf den ambulanten Bereich.
Häufige Vorwürfe in Orthopädie und Unfallchirurgie
Mit einem Anteil von 29,6 Prozent entfiel der größte Teil der Vorwürfe erneut auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Es folgten die Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit 10,6 Prozent sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 9,4 Prozent. Im Jahresbericht 2025 werden darüber hinaus 776 Behandlungsfehlervorwürfe mit Bezug zur Pflege ausgewiesen. Das entspricht 6,6 Prozent aller bundesweit begutachteten Verdachtsfälle.
Insgesamt war in 97 Fällen ein nachgewiesener Behandlungsfehler ursächlich für den Tod oder trug wesentlich dazu bei. Zudem ordnete der MD 150 Fälle als sogenannte „Never Events“ ein. Dazu gehören besonders schwerwiegende, grundsätzlich vermeidbare Ereignisse – etwa Patienten- oder Seitenverwechslungen, gravierende Medikationsfehler oder nach Operationen im Körper verbliebene Materialien. Im Jahr zuvor waren 134 solcher Ereignisse erfasst worden.
Im Jahresbericht des Medizinischen Dienstes werden 776 Behandlungsfehlervorwürfe mit Bezug zur Pflege ausgewiesen. Das entspricht 6,6 Prozent aller bundesweit begutachteten Verdachtsfälle.
Nach Einschätzung des MD bewegen sich die Werte insgesamt weitgehend auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Vorstandschef Stefan Gronemeyer betonte zugleich, dass die Statistik nur einen begrenzten Einblick in das tatsächliche Geschehen ermögliche. Auf Nachfrage wies Gronemeyer darauf hin, dass diese Einschätzungen überwiegend auf Auswertungen von Krankenakten beruhten und nicht auf gerichtlich festgestellten Fällen. Wissenschaftliche Untersuchungen gingen davon aus, dass bei zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen vermeidbare Schadensereignisse auftreten könnten. Hochgerechnet auf Deutschland entspreche dies einer Größenordnung von jährlich 350.000 bis 700.000 Ereignissen.
DKG sieht Rückgang bei Verdachtsfällen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die Entwicklung etwas anders. Nach ihren Angaben ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle gegenüber dem Vorjahr um 569 gesunken. Auch der Anteil der tatsächlich bestätigten Behandlungsfehler sei zurückgegangen. Nach Berechnungen der DKG stehen den rund 1.900 bestätigten Fehlern in Krankenhäusern insgesamt etwa 18 Millionen Behandlungsfälle gegenüber. Die bestätigte Fehlerquote liege damit weiterhin im niedrigen Promillebereich.
„Dass nicht nur die absolute Zahl der Verdachts- und bestätigen Fälle gesunken ist, sondern auch der Anteil der bestätigten Behandlungsfehler an den untersuchten Fällen, zeigt, dass die Krankenhäuser wie die ambulanten Leistungserbringer ihre Behandlungsqualität weiter ausgebaut haben und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten von einem ohnehin hohen Niveau weiter gestiegen ist“, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. „Trotzdem bleibt für uns das Bekenntnis, dass jeder Behandlungsfehler einer zu viel ist.“
Einsparpotenzial bleibt unklar
Der MD verweist auf eine OECD-Untersuchung aus dem Jahr 2017. Danach entfallen in hochentwickelten Ländern im stationären Bereich rund 15 Prozent der Kosten auf die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse. Bezogen auf die Krankenhausausgaben der GKV in Deutschland ergäbe sich daraus ein Betrag von 16,7 Milliarden Euro pro Jahr.
„Auch deshalb ist es schwer verständlich, warum Patientensicherheit in den gesundheitspolitischen Debatten der vergangenen Jahre nicht stärker priorisiert worden ist“, betonte Gronemeyer. „Wir diskutieren intensiv über Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden gebunden werden.“
Wie hoch der Anteil dieser Kosten ist, der sich durch zusätzliche Maßnahmen zur Fehlervermeidung einsparen ließe, konnte Gronemeyer nach eigenen Angaben nicht beziiffern. Entsprechende Berechnungen oder Studien seien ihm nicht bekannt; Spekulationen wolle er vermeiden.
Gaß kritisiert indes die vom MD verwendete Kostenschätzung hingegen grundsätzlich. Die OECD-Analyse sei länderübergreifend angelegt und stütze sich auf nationale Studien mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen – etwa hinsichtlich Versorgungssystem, Altersstruktur und Lebensweise. „Vor allem: Die Studie hat Deutschland überhaupt nicht untersucht“, betonte er. Zudem schließe die Angabe von 15 Prozent auch Schäden ein, die nicht vermeidbar seien. Für vermeidbare Schadensereignisse nenne die OECD ein deutlich niedrigeres Spektrum von zwei bis zehn Prozent der öffentlichen Krankenhausausgaben. „Behandlungsfehler eignen sich nicht dafür, Angstrechnungen aufzumachen und Alarmismus zu betreiben“, sagt Gaß. „Die Krankenhäuser werden weiter das Ziel verfolgen, die Fehlerquote so gut es geht zu senken.“
Nach Angaben der DKG setzen Krankenhäuser bereits auf transparente Fehlermeldesysteme, um Risiken früh zu erkennen und Fehler möglichst zu verhindern. Gronemeyer hatte deren Nutzung allerdings als unzureichend bezeichnet. Dies sei eine Frage der Sicherheitskultur in den Einrichtungen, „an der es offensichtlich hapert“.