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Bundeseinheitliche Rahmenlehrpläne veröffentlicht

Pflegefachassistenz: Aus 27 mach 1

|von Alexandra Heeser

Schluss mit dem Flickenteppich: Die bundeseinheitlichen Rahmenlehrpläne für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz stehen ab sofort zum Download bereit. Warum die Reform längst überfällig war, was Pflegeschulen sowie Praxisbetriebe jetzt umsetzen müssen und wie der Umstieg gelingt – alle Fakten im Überblick.

pflegefachperson ud pflegefachassistentin
K. Oborny/Thieme (nachgestellte Situation)

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die neuen Rahmenlehrpläne für die generalistische Pflegefachassistenz-Ausbildung veröffentlicht. Ab sofort können Pflegeschulen und Praxisbetriebe die Pläne, die eine Fachkommission erarbeitet hat, kostenfrei herunterladen. Die Reform ersetzt ab 2027 die bisherigen 27 Landesregelungen durch eine einheitliche, 18-monatige Ausbildung. Das Paket umfasst im Einzelnen:

  • Rahmenlehrplan für den schulischen Unterricht
  • Rahmenausbildungsplan für die Praxis
  • Handreichungen zum sprachbewussten Unterricht mit exemplarischer Lernsituation
  • Kompetenzmatrix als Excel-Datei – aufzeigen, in welchen curricularen Einheiten des schulischen Unterrichts und in welchen Praxiseinsätzen die Kompetenzen erworben werden sollen

Pflegeschulen sowie Träger der praktischen Ausbildung haben ab sofort Zugriff auf das Fundament einer grundlegend neu strukturierten Pflegefachassistenz-Ausbildung. Sie können diese Materialien nutzen, um ihre Curricula und Ausbildungspläne zu erstellen.

Hintergrund der Reform

Bisher gab es in Deutschland 27 verschiedene Regelungen für die Pflegehilfe- und Pflegeassistenz-Ausbildung. Diese Unterschiede führten zu diversen Problemen wie mangelnde Anerkennung und Mobilität der Qualifikationen, fehlende Transparenz für Arbeitgeber und blockierte Bildungswege. Die neue bundeseinheitliche Ausbildung soll diese Hürden beseitigen und den Fachkräftemangel bekämpfen.

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz und dem Ausbildungsstart ab dem 01.01.2027 wird dieser Flickenteppich durch eine bundeseinheitliche und angemessen vergütete Ausbildung ersetzt.

Die Reform zielt darauf ab, eine verlässliche und attraktive Bildungsstufe zu schaffen, die direkt auf die dreijährige generalistische Pflegefachkraft-Ausbildung abgestimmt ist. Absolventen der Pflegefachassistenz können sich ihre Ausbildungszeit für die spätere Fachkraftausbildung oder das Fachkraftstudium anrechnen lassen.

Die Veröffentlichung der Rahmenlehrpläne ist mehr als eine formale Verordnung: Sie markiert den Startschuss für eine modernisierte, durchlässige Pflegebildung.

Umsetzung in Pflegeschulen und Praxisbetrieben

Für die Verantwortlichen in den Pflegeschulen und bei den Praxisbetrieben beginnt jetzt die operative Umsetzungsphase. Die Rahmenpläne enthalten eine bundesweite Orientierungs- und Empfehlungswirkung. Pflegeschulen müssen im kommenden Jahr eigene Curricula auf Basis der neuen Rahmenpläne entwickeln. Praxisbetriebe müssen ihre Ausbildungspläne anpassen und eng mit den schulischen Plänen verzahnen.

Die neuen Pläne bieten auch didaktische Konzepte für sprachfördernden Fachunterricht, um Zielgruppen mit Deutsch als Zweitsprache zu unterstützen.

„Die Schulen, die bereits mit der dreijährigen generalistischen Pflegeausbildung arbeiten, finden sich mit den neuen Rahmenlehrplänen gut zurecht, da sie im Aufbau dem Rahmenlehrplan der Pflegefachpersonen stark ähnelt“, erklärt Elke Lube, Schulleitung an der Berliner Schule für Pflegefachassistenz, die zum Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH gehört. Sie weiß, wovon sie spricht, denn Berlin war Vorreiter und hat bereits seit einigen Jahren eine 18-monatige generalistisch orientierte Pflegefachassistenz-Ausbildung. „Wir hatten in Berlin schon 1000 Stunden Theorie und finden viele der Inhalte unseres Berliner Pflegefachassistenz-Curriculums wieder“, erklärt sie weiter. „Für Schulen, die komplett neu aufsatteln müssen, ist es aufwendiger. Für diese ist es schon eine Umstellung“, so die Berliner Pflegepädagogin.

Es gibt jedoch auch weiterhin regionale Eigenheiten, weiß Lube: „In einigen Bundesländern wird beispielsweise noch ein eigenes Curriculum geschrieben, das dann an die Schulen geht. Es gibt Bundesländer, die erst mit dem Vorbereitungskurs starten. Je nachdem, wann der Start der Ausbildung ist, haben die Schulen unterschiedlich lange Zeit für die Umsetzung.“

Praxiseinsatzstellen

Zusätzlich zu den generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen kommen jetzt noch die generalistischen Pflegefachassistenzen hinzu, die Praxiseinsatzfelder benötigen. Lube sieht bei den Klinikträgern und Alten- und Pflegeheimträgern kein Problem – wohl aber bei den ambulanten Diensten. „Gerade weil in der ambulanten Pflege die Pflegefachassistenz wenig vertreten ist“, so Lube. Ihre Kollegin und Stellvertreterin, Heike Jacobi-Wanke, führt aus, dass es eine zusätzliche Aufgabe im Rahmen der Praxisanleitung gibt: „Die Praxisanleitenden müssen sich zudem auf die unterschiedlichen Qualifikationsniveaus bei der Praxisanleitung einstellen.“

Fazit: Rahmenlehrpläne vermöglichen durchlässige Pflegebildung

Die Veröffentlichung der Rahmenlehrpläne ist dennoch mehr als eine formale Verordnung: Sie markiert den Startschuss für eine modernisierte, durchlässige Pflegebildung. Der damit einhergehende Skill-Mix, der einheitlich angeboten werden kann, ist auch für die Praxisstätten eine perfekte Ergänzung. „Unsere Erfahrung in Berlin zeigt: Gerade in der Langzeitpflege ist die Pflegefachassistenz sehr gefragt“, resümiert Lube.

Für Pflegeschulen bedeutet der Veröffentlichungszeitpunkt Planungssicherheit. Da die meisten Schulen nicht im Januar mit der Ausbildung starten, haben sie auch unterschiedlich lange Zeit, um Lehrpläne zu schreiben, Praxisanleitungen zu schulen und das Profil der neuen Pflegefachassistenz fest in der Pflegeausbildungslandschaft zu verankern.

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