Pflege-Auszubildende im Öffentlichen Dienst erhalten laut einer WSI-Analyse die höchste tarifliche Ausbildungsvergütung aller 20 untersuchten Branchen. Bei Teilzeitausbildung, Elternschaft und mobilem Arbeiten finden sich in den Tarifverträgen jedoch kaum Regelungen.
Pflege-Azubis mit Spitzenvergütung
Der neue Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht umfassend, wie Tarifverträge die betriebliche Ausbildung in 20 Branchen gestalten. Für die Pflegeausbildung zeigt die Analyse sowohl Spitzenwerte bei der Vergütung als auch Regelungslücken.
Tarifverträge bestimmen weit mehr als nur die monatliche Überweisung an Auszubildende. Sie regeln Lernmittelzuschüsse, Sonderzahlungen, Freistellungen vor Prüfungen, Mobilitätshilfen und die Frage, ob nach dem Abschluss eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis folgt. Der WSI-Report von Dr. Magdalena Polloczek und Linus Mach wertet 143 Tarifvertragsdokumente aus 20 Tarifbranchen systematisch aus, darunter auch die Tarifbereiche des Öffentlichen Dienstes für die Pflegeausbildung (Bund, Gemeinden sowie Länder).
Höchste Ausbildungsvergütung in der Pflege
Laut der WSI-Analyse liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im Öffentlichen Dienst Bund und Gemeinden für den Bereich Pflege mit 1.491 Euro im ersten Ausbildungsjahr an der Spitze aller untersuchten Tarifbranchen. Im dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 1.653 Euro. Damit liegt die Pflegeausbildung deutlich über dem branchenübergreifenden Durchschnitt von 1.165 Euro im ersten und 1.353 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Zum Vergleich: Im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen werden lediglich 785 Euro im ersten Jahr gezahlt, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung beträgt ab 2026 sogar nur 724 Euro.
Die Autorinnen und Autoren betonen im Zusammenhang mit der Pflegeausbildung, dass die Tarifwerte auch für nicht-tarifgebundene Pflegebetriebe relevant sind. Denn: Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass eine Ausbildungsvergütung nicht angemessen ist, wenn sie weniger als 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung beträgt. Tarifverträge setzen also den Maßstab, an dem sich auch Einrichtungen ohne Tarifbindung orientieren müssen.
Sonderzahlungen, Lernmittel und Abschlussprämien
Neben der monatlichen Vergütung sieht der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes für die Pflege weitere finanzielle Leistungen vor. Laut der Auswertung erhalten Pflege-Auszubildende Jahres-Sonderzahlungen in Höhe von 90 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung – ein Wert, der im oberen Bereich aller untersuchten Branchen liegt. Spitzenreiter bei den Sonderzahlungen sind die Chemische Industrie, das Bankgewerbe und die Süßwarenindustrie mit jeweils 100 Prozent. Branchen wie das Bauhauptgewerbe oder das Gastgewerbe fallen dagegen mit erheblich niedrigeren Werten auf.
Auch Lernmittelzuschüsse sind tariflich geregelt: Im Öffentlichen Dienst Bund und Gemeinden erhalten Auszubildende jährlich 50 Euro. Für die Pflegebereiche sowohl auf Bundes-, Gemeinde- als auch auf Länderebene ist ein Lernmittelzuschuss tarifvertraglich vorgesehen, auch wenn die genaue Höhe dort nicht immer beziffert wird. Zum Vergleich: Das Private Bankgewerbe gewährt den höchsten Zuschuss von 650 Euro, die Deutsche Bahn AG zahlt einmalig 100 Euro.
Darüber hinaus erhalten Pflege-Auszubildende im Öffentlichen Dienst eine Abschlussprämie von 400 Euro, wenn sie die Prüfung im ersten Anlauf bestehen – unabhängig von der erzielten Note. Diese Prämie gilt laut WSI-Analyse gleichermaßen für die Tarifbereiche Verwaltung und Pflege auf Bundes-, Gemeinde- und Länderebene. Insgesamt sind solche Abschlussprämien jedoch selten: Nur der Öffentliche Dienst und das Friseurhandwerk NRW (mit 75 bzw. 100 Euro) kennen dieses Instrument.
Fünf freie Tage zur Prüfungsvorbereitung
Bei der Freistellung für die Prüfungsvorbereitung gehört der Öffentliche Dienst (einschließlich der Pflege) zu den großzügigsten Tarifbranchen. Laut der Analyse erhalten Auszubildende dort fünf Freistellungstage über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Bei einer Sechstagewoche sind es sechs Tage. Wird die Vorbereitung unter qualifizierter Anleitung organisiert, kann die Zahl reduziert werden, mindestens zwei Tage zur individuellen Vorbereitung bleiben jedoch garantiert.
Insgesamt nutzen laut WSI nur sieben der 20 untersuchten Tarifbranchen diese Möglichkeit überhaupt. Die Deutsche Bahn AG sticht mit sechs bzw. sieben freien Ausbildungstagen heraus, während etwa das Gastgewerbe Bayern und die Metall- und Elektroindustrie jeweils nur zwei Freistellungstage vorsehen. Für Pflege-Auszubildende, die sich auf anspruchsvolle praktische und theoretische Prüfungen vorbereiten müssen, stellt diese tarifliche Regelung einen spürbaren Vorteil dar.
Vereinbarkeit: Elternschaft und Mobilität kaum adressiert
Deutlich weniger entwickelt sind tarifliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Ausbildung und Privatleben. Die WSI-Analyse stellt fest, dass Elternschaft als Lebensrealität von Auszubildenden in den untersuchten Tarifverträgen kaum vorkommt. Lediglich das Private Bankgewerbe regelt explizit, wie der Wiedereinstieg nach einer Elternzeit während der Ausbildung gestaltet werden soll. Auch für Auszubildende mit Kindern fehlen in der Pflege entsprechende tarifliche Regelungen.
Auch mobiles Arbeiten ist für Auszubildende tarifvertraglich nicht geregelt. Die Autorinnen und Autoren begründen dies mit dem besonderen Schutz- und Bildungsauftrag der Betriebe gegenüber Auszubildenden. Wenn mobile Arbeit in Teilen gewährt werde, geschehe dies über betriebliche oder individuelle Vereinbarungen, nicht über Tarifverträge.
Beim Thema Mobilität sieht der Öffentliche Dienst für alle Tarifbereiche einschließlich der Pflege einen Fahrtkostenzuschuss zu Familienheimfahrten vor. Dieser bezieht sich allerdings auf monatliche Heimfahrten und nicht auf die täglichen Pendelkosten. Andere Branchen wie das Gastgewerbe Bayern oder das Versicherungsgewerbe gewähren dagegen monatliche Mobilitätszuschüsse von 29 bzw. 30 Euro, die an das Deutschlandticket angelehnt sind.
Übernahme: Unbefristet, aber an Bedingungen geknüpft
Die Tarifverträge sehen grundsätzlich eine unbefristete Übernahme vor, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt werden. Laut der Analyse müssen Auszubildende die Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ bestehen. Zudem können „personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe“ der Übernahme entgegenstehen. Wer die geforderte Note nicht erreicht, erhält ein auf zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis mit Aussicht auf unbefristete Übernahme „bei entsprechender Bewährung“.
Die Autorinnen und Autoren ordnen ein, dass solche leistungsbezogenen Übernahmebedingungen vor allem in Dienstleistungsbranchen vorkommen. Uneingeschränkt greifende Übernahmeregelungen ohne jede Einschränkung konnten sie in keiner der 20 untersuchten Tarifbranchen finden. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass knapp 80 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland ohnehin von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden – laut Berufsbildungsbericht 2026 des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die WSI-Analyse verdeutlicht, dass tarifgebundene Pflege-Auszubildende in finanzieller Hinsicht zu den am besten gestellten Nachwuchskräften in Deutschland gehören. Höchste Vergütungen, substanzielle Sonderzahlungen, Abschlussprämien und großzügige Prüfungsfreistellungen heben sie von vielen anderen Branchen ab. Die Autorinnen und Autoren betonen, dass es „auch bereits aus rein finanzieller Sicht einen Unterschied macht, ob man seine Ausbildung in einem tarifgebundenen Betrieb absolviert oder nicht“.